Was

Die Ausfallbürgschaft kann für jedes wirtschaftlich sinnvolle Vorhaben im Rahmen der Förderrichtlinien und unter Beachtung der EU-Fördergrundsätze gewährt werden. Sie kommt gleichermaßen für Investitionskredite als auch für Betriebsmittelkredite bzw. Kontokorrentkredite und so genannte Avalkredite in Frage.

Wir fördern alle betriebswirtschaftlich sinnvollen und vertretbaren Vorhaben wie:

  • Existenzgründungen
  • Geschäftsübernahmen bzw. Unternehmensnachfolgen
  • Einkäufe in bestehende Firmen
  • Gesellschafterauszahlungen
  • Finanzierungen von Rohstoffen, Waren und Außenständen
  • Betriebserweiterungen und –verlagerungen
  • Bauliche und maschinelle Investitionen
  • Stellung von Bürgschaften für Anzahlungen, Vertragserfüllungen und Gewährleistungen.

Eine Ausfallbürgschaft kostet einmalig 1,5% des zur Verbürgung beantragten Kreditbetrages bzw. mindestens 500 Euro. Sollten wir einen Bürgschaftsantrag ablehnen, berechnen wir nur das Mindestentgelt. Für zugesagte Bürgschaften wird eine jährliche Bürgschaftsprovision von z.Zt. 1,5% des verbürgten Kreditbetrages erhoben - jeweils zzgl. MWSt.

Den Bürgschaftskosten stehen nach unseren Erfahrungen häufig niedrigere Kreditzinsen gegenüber, weil der Kredit durch unsere Bankbürgschaft bestens abgesichert ist. Dadurch kann die finanzierende Bank wesentlich geringere Risikokosten kalkulieren. So macht sich die Bürgschaft für die Firma in der Regel mindestens selber bezahlt.

Wie Sie an eine Bürgschaft kommen können, lesen Sie hier.