Haben Sie Fragen?
- Was ist eine Bürgschaft?
- Was ist eine Bürgschaftsbank?
- Was ist das Ziel der Bürgschaftsbank?
- Was ist eine "Bürgschaft ohne Bank"?
- Was ist, wenn ich als Gründer weniger als 50.000 € Kredite benötige?
- Was ist, wenn ich als Gründer mehr als 300.000 € Kredite oder als Übernehmer eines bestehenden Unternehmens mehr als 500.000 € Fremdkapital benötige?
- Übernimmt die Bürgschaftsbank das gesamte Kreditrisiko?
- Was kostet eine Bürgschaft?
- Gibt es Bürgschaften nur für Existenzgründungen?
- Kann man eine Bürgschaft nur einmal beantragen?
- Gibt es auch Ausschlussregelungen für die Beantragung einer Bürgschaft?
- Was geschieht, wenn die Bürgschaftsbank aus ihrer Bürgschaft in Anspruch genommen worden ist?
Was ist eine Bürgschaft?
Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Gläubiger (hier: Kredit gebende Bank oder Sparkasse) und dem Bürgen, wonach dieser für den Schuldner (hier: Kreditnehmer oder Kredit nehmende Firma) haftet.
Was ist eine Bürgschaftsbank?
Bürgschaftsbanken gibt es für jedes Bundesland. Es sind Förderbanken, die gegenüber Kreditinstituten Bürgschaften für Existenzgründer, Unternehmer bzw. Firmen übernehmen, wenn deren zu finanzierende Vorhaben sinnvoll und Erfolg versprechend sind. Die Bürgschaftsbank hat keinen Bankschalter. Im Normalfall beantragt die Hausbank eine Ausfallbürgschaft. Anträge im Rahmen des Programms „Bürgschaft ohne Bank“ und Anfragen können aber auch direkt an die Bürgschaftsbanken in den Bundesländern gerichtet werden.
Gesellschafter der Bürgschaftsbank sind die Hessische Kreditwirtschaft, Handwerkskammern, Industrie-und Handelskammern, zahlreiche Berufsverbände und eine Versicherung. Die Bundesrepublik Deutschland und das Land Hessen übernehmen einen Teil des Risikos der Bürgschaftsbank.
Was ist das Ziel der Bürgschaftsbank?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Existenzgründer/innen verfügen auf dem Kapitalmarkt nur über eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten. Sie sind deshalb gegenüber Großunternehmen benachteiligt. Die Bürgschaftsbanken ersetzen fehlende Sicherheiten und beraten, damit kein betriebswirtschaftlich sinnvolles Vorhaben an fehlenden Kreditsicherheiten scheitert.
Was ist eine „Bürgschaft ohne Bank“?
Ein Antrag auf Übernahme einer Ausfallbürgschaft bei einem Kreditbedarf von 50.000 bis 300.000 Euro kann von einem Existenzgründer, der noch keine Hausbank hat, auch ohne diese direkt bei der Bürgschaftsbank gestellt werden. Und zwar unabhängig von der Höhe der Gesamtinvestition oder des Verwendungszwecks. Bei einer Betriebsübernahme beträgt die Fremdkapital-Obergrenze sogar 500.000 Euro.
Als Existenzgründer zählen wir hierbei auch noch Unternehmerinnen und Unternehmer, deren Firmengründung bzw. Geschäftsaufnahme bis zu drei Jahre zurückliegt und die bisher ohne nennenswerte Bankkredite ausgekommen sind.
Auch bestehende Unternehmen können ab 10.08.2009 bis 31.12.2010 einen Bürgschaftsantrag direkt an die Bürgschaftsbank stellen, wenn die bereits bestehende Bankverschuldung 500.000 Euro nicht übersteigt, der neue, zusätzliche Finanzierungsbedarf zwischen 50.000 Euro und 500.000 Euro liegt, davon maximal 300.000 Euro für Betriebsmittel, ein positives Eigenkapital vorhanden ist, in der Vergangenheit ausreichende Erträge erwirtschaftet wurden und dieses auch für die Zukunft zu erwarten ist.
Was ist, wenn ich als Gründer weniger als 50.000 € Kredite benötige?
Auch in diesem Fall bekommen Sie die volle Unterstützung, allerdings von der KfW Mittelstandsbank. Diese bietet Firmengründerinnen und -gründern mit geringerem Finanzbedarf mit dem "Mikrodarlehen" oder mit dem "StartGeld" Zins günstige Darlehen an. Bei diesen ist die Haftungsfreistellung schon enthalten, so dass die Hausbank keine zusätzlichen Sicherheiten benötigt. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank.
Was ist, wenn ich als Gründer mehr als 300.000 € Kredite oder als bestehendes Unternehmens mehr als 500.000 € Fremdkapital benötige?
Natürlich bürgen wir auch für große Beträge - bis zu 1.500.000 Euro. In diesem Fall besprechen Sie Ihr Finanzierungsvorhaben zuerst mit Ihrer Bank oder Sparkasse. Diese haben unsere Bürgschaftsanträge vorliegen. Falls nicht, schauen Sie mal auf unserer Homepage unter "Formulare" nach. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank.
Übernimmt die Bürgschaftsbank das gesamte Kreditrisiko?
Nein. Die Bürgschaftsbank trägt das Ausfallrisiko der Rückzahlung eines Kredites für das Kreditinstitut in der Regel bis maximal 80% der Kreditsumme. Das Kreditinstitut selbst muss einen 20-prozentigen Eigenbehalt akzeptieren. Die Bürgschaft kann maximal 2,0 Mio. Euro betragen (nach dem 31.12.2010 wieder maximal 1,0 Mio. Euro).
Was kostet eine Bürgschaft?
Um die mittelständische Wirtschaft wirkungsvoll unterstützen zu können, verzichtet die Bürgschaftsbank auf die Möglichkeit, Gewinne zu erzielen. Deshalb fallen nur geringe Entgelte an. Eine Ausfallbürgschaft kostet einmalig 1,5% des Kreditbetrages (mindestens 500 Euro bzw. mindestens 1.000 Euro im Rahmen des Programms "BoB - für bestehende Unternehmen"). Bei Ablehnung eines Bürgschaftsantrags wird nur das Mindestentgelt berechnet. Für den verbürgten Kreditbetrag wird eine jährliche Avalprovision von 1,5% erhoben, die zum 1.1. eines jeden Jahres fällig wird - jeweils zzgl. MWSt. Wird der Kredit getilgt, reduzieren sich die Bürgschaftskosten dadurch von Jahr zu Jahr.
Den Kosten für die Bürgschaft stehen nach unseren Erfahrungen häufig niedrigere Kreditzinsen gegenüber, weil der Kredit durch unsere Bankbürgschaft bestens abgesichert ist. Dadurch kann die finanzierende Bank wesentlich geringere Risikokosten kalkulieren. So macht sich unsere Bürgschaft in der Regel für die Firma mindestens selber bezahlt.
Gibt es Bürgschaften nur für Existenzgründungen?
Nein. Bürgschaften können für jedes wirtschaftlich sinnvolle Vorhaben im Rahmen der Förderrichtlinien und unter Beachtung der EU-Fördergrundsätze gewährt werden. Sie kommen gleichermaßen für Investitionskredite wie auch für Betriebsmittelkredite (Kontokorrentkredite) und so genannte Avalkredite in Frage.
Kann man eine Bürgschaft nur einmal beantragen?
Nein, Bürgschaften können beliebig oft beantragt werden. Es gilt aber, dass der insgesamt für ein Unternehmen, eine Firmengruppe bzw. den Unternehmer übernommene Umfang von Bürgschaften der Bürgschaftsbank Hessen zu keinem Zeitpunkt 2,0 Mio. Euro überschreiten darf (für neue Bürgschaften nach dem 31.12.2010 wieder 1,0 Mio. Euro).
Gibt es auch Ausschlussregelungen für die Beantragung einer Bürgschaft?
Die Bürgschaftsbank kann keine Bürgschaften für Sanierungen übernehmen sowie für Maßnahmen, die nach den EU-Wettbewerbsregeln nicht „beihilfefähig“ sind.
Darüber hinaus sind Umschuldungen bereits bestehender Kredite ausgeschlossen. Möglich sind jedoch Umschuldungen von Inanspruchnahmen auf dem Firmenkonto, die auf Investitionen innerhalb der letzten drei Jahre zurückzuführen sind.
Grundsätzlich gilt: "Wir wollen mit Ihnen die Zukunft Ihrer Firma gestalten und nicht deren Vergangenheit bewältigen."
Was geschieht, wenn die Bürgschaftsbank aus ihrer Bürgschaft in Anspruch genommen worden ist?
In Höhe der Bürgschaftsinanspruchnahme findet ein „Gläubigeraustausch“ statt. Anstelle des Kreditinstitutes ist jetzt die Bürgschaftsbank (in Höhe der Risikoanteile der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Hessen - für diese treuhänderisch) Gläubigerin. Mit ihr wird man über die Hausbank im Rahmen seiner Möglichkeiten Rückzahlungsvereinbarungen zu treffen haben.
