Was

Durch den Frankfurter Gründerfonds kann die Zielgruppe eine Ausfallbürgschaft aus Mitteln der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH gegenüber der finanzierenden Bank von bis zu 80% der Kreditsumme beantragen. Die Bürgschaften werden durch die Bürgschaftsbank Hessen GmbH zur Verfügung gestellt. Die Kredite können für Investitionen und Betriebsmittel verwandt werden.

Die Kreditsumme ist auf maximal 50.000 EUR begrenzt, wobei der Fokus auf 2.500 bis 15.000 EUR liegt. Die finalen Konditionen werden direkt mit der Kredit gebenden Partnerbank vereinbart. Für die Bürgschaftsbereitstellung ist ein einmaliges Entgelt, abhängig von der Höhe des ursprünglichen Kreditbetrages, sowie eine jährliche Provision in Höhe von z. Z. 1,5 % p. a. zzgl. MWSt. des jeweiligen verbürgten Kredites (Näheres ist den Bürgschaftsbestimmungen zum Frankfurter Gründerfonds zu entnehmen) an die Bürgschaftsbank Hessen GmbH zu zahlen. Eine Kombination mit anderen Darlehen ist nicht möglich.

Weitere Informationen

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