Was

Wir unterstützen kleine und mittlere Unternehmen bei der Beschaffung von Eigenkapital, indem wir gegenüber Kapitalbeteiligungsgesellschaften Ausfallgarantien für deren Unternehmensbeteiligungen übernehmen.

Die Beteiligung dient der Schaffung und Sicherung einer nachhaltig wettbewerbsfähigen Existenz von kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus in Hessen.

Die Garantie darf 75% der Beteiligungssumme nicht übersteigen. Die Beteiligung soll dem vorhandenen Eigenkapital entsprechen und in der Regel nicht 1 Mio. Euro übersteigen. Die Laufzeit der Beteiligung ist auf zehn Jahre begrenzt.

Die Bürgschaftsbank erhebt bei Antragstellung ein einmaliges Entgelt von z.Zt. 1,5% des beantragten zu garantierenden Beteiligungsbetrages, mindestens jedoch 500 Euro. Wird der Antrag abgelehnt oder vor einer Entscheidung zurückgezogen, wird die Hälfte des Bearbeitungsentgeltes erstattet. Für zugesagte Garantien wird ein jährliches Garantieentgelt von z.Zt. 1,5% des Beteiligungsbetrages erhoben.