Wer

Antragsberechtigt sind bilanzierende gewerbliche Unternehmen sowie Freiberufler mit bis zu 250 Mitarbeitern und bis zu 50 Mio. Euro Umsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme, die ihren Sitz in Hessen haben oder in Hessen investieren und mindestens 2 Jahresabschlüsse vorweisen können.

Mit dem Kombi-Programm können an sich gesunde Unternehmen zusätzliche Liquidität erhalten, z. B. für Auftragsvorfinanzierungen oder den Lageraufbau, aber auch für Investitionen in das bewegliche, unbewegliche oder immaterielle Anlagevermögen.

Sanierungen und Umschuldungen bestehender Kredite können weder von der Bürgschaftsbank Hessen noch von der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Hessen begleitet werden.

Was sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU)?

Die Europäische Kommission hat KMU wie folgt definiert: KMU haben weniger als 250 Mitarbeiter, maximal 50 Mio. Euro Jahresumsatz und eine Bilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro.