Bürgschaftsbanken bieten Alternative zu drohender Kreditklemme
Bürgschaftsbank Hessen unterstützt den Mittelstand und stärkt die Banken / politische Unterstützung eingefordert
Wiesbaden. Die Bürgschaftsbank Hessen appelliert im Gleichklang mit den anderen deutschen Bürgschaftsbanken an die politischen Entscheidungsträger, das Prinzip der Bürgschaftsförderung zu stützen. Damit könnten die Kreditversorgung des Mittelstandes gesichert und kreditgebende Banken in ihrer Eigenkapitalunterlegung entlastet werden. Außerdem fordern die Bürgschaftsbanken eine Anpassung der so genannten De-minimis-Regelung auf europäischer Ebene.
Die deutschen Bürgschaftsbanken haben auf einer gemeinsamen Tagung in Hamburg die drohenden Gefahren für die Kreditmärkte, die sich aus der Finanzmarktkrise ergeben können, diskutiert und Lösungsansätze für die klassische Mittelstandsfinanzierung erarbeitet.
Dazu Michael Schwarz, Geschäftsführer der Bürgschaftsbank Hessen: „Die deutschen Bürgschaftsbanken bieten auch in der aktuellen Situation effiziente Instrumente an, um dem Mittelstand den Zugang zu Krediten zu erleichtern und einer möglichen Kreditklemme wirksam entgegenzutreten. Wir sind davon überzeugt, dass unser System gerade in diesen Zeiten wichtiger und wertvoller denn je ist.“
Die Ergebnisse der Bürgschaftsbanken-Tagung wurden in der so genannten „Hamburger Erklärung“ zusammengefasst. Darin haben alle Bürgschaftsbanken ihre Bereitschaft erklärt, ihr Instrumentarium umfassend und schnell einzusetzen, um die Kreditversorgung der kleinen und mittleren Unternehmen des Mittelstands sicherzustellen. Die VDB-Vorsitzende Wolf informierte Bundesfinanzminister Steinbrück und Bundeswirtschaftsminister Glos über die Beschlüsse und forderte sie auf, die Vorschläge der Bürgschaftsbanken umzusetzen.
Die Bürgschaftsbanken können ihre Fördermöglichkeiten zugunsten der mittelständischen Wirtschaft weiter ausbauen, wenn die Politik die Rahmenbedingungen verbessert. Konkret stellen die Bürgschaftsbanken drei Forderungen:
1. Die Politik soll ein klares Bekenntnis abgeben, die Bürgschaftsförderung zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen uneingeschränkt fortzuführen.
2. Die Einschränkungen im EU-Beihilferecht sollen korrigiert, die De-minimis-Freigrenze auf 400.000 Euro verdoppelt und das Kumulierungsgebot für KMU aufgehoben werden.
3. Durch eine entsprechende Auslegung der Solvabilitätsverordnung soll klargestellt werden, dass der von Bund und Land rückverbürgte Teil der Kredite generell nicht mehr in die Eigenkapitalunterlegung der Hausbanken einfließt. Durch diese „Nullanrechnung“ können die Spielräume zur Kreditvergabe vergrößert und die Kreditkonditionen für den von den Bürgschaftsbanken begleiteten Mittelstand verbessert werden.
Die Bürgschaftsbanken arbeiten mit den drei Säulen der Kreditwirtschaft vertrauensvoll zusammen – sowohl mit den Sparkassen und den Genossenschaftsbanken als auch mit allen Privatbanken. Die geforderten Maßnahmen kommen daher allen mittelständischen Unternehmen und Freiberuflern zugute.
Über die Bürgschaftsbank Hessen GmbH
Als aktive Selbsthilfeeinrichtung der Hessischen Wirtschaft fördert die Bürgschaftsbank Hessen GmbH (BB H) seit 1954 den wirtschaftlichen Erfolg kleiner und mittlerer Unternehmen. Für Unternehmer, die ein überzeugendes Konzept vorlegen, stellt die Bürgschaftsbank Hessen Bürgschaften für Kredite oder Beteiligungen. Gesellschafter sind Kammern sowie Verbände aus Handel, Industrie und Handwerk, Kreditinstitute und eine Versicherung.
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