Über 1.500 sichere Arbeitsplätze - Bürgschaftsbank Hessen verbürgt in 2008 52,9 Millionen Euro

Pressemitteilung vom: 07.01.09

Dank krisenfestem Modell Wachstum in 2009 angestrebt / De-minimis-Regelung ausgeweitet

Wiesbaden. Die schwankende Konjunkturkurve in 2008 hat ihre Spuren im Neugeschäft der Bürgschaftsbank Hessen hinterlassen. In der ersten Jahreshälfte ging es Unternehmen gut, so dass sie anstehende Finanzierungen bevorzugt aus eigenen Mitteln darstellen konnten. Mit anschwellender Finanzkrise warteten sie dagegen ab. Die Bürgschaftsbank Hessen vergab im vergangenen Jahr 186 Bürgschaften und Beteiligungsgarantien, im Vorjahr waren es 241 Stück gewesen. Das verbürgte Volumen betrug 2008 insgesamt 52,9 Millionen Euro, dabei steigt das Durchschnittsvolumen seit Jahren an und liegt nun bei 284.000 Euro. Diese Investitionen in den Standort Hessen bedeuten mehr als 1.500 geschaffene oder gesicherte Arbeitsplätze.

Gewinner des Jahres sind die Existenzgründer, deren Anteil am Gesamtergebnis bei 52 Prozent liegt. Auch das Programm „Bürgschaft ohne Bank“, bei dem Gründer sich direkt an die Bürgschaftsbank und erst dann an die Hausbank wenden, wird immer beliebter. Bereits jede fünfte Bürgschaft (19 Prozent) läuft über diesen Weg.

„In Anbetracht des schwierigen Umfelds sind wir mit dem Ergebnis 2008 zufrieden“, resümiert Michael Schwarz, Geschäftsführer der Bürgschaftsbank Hessen GmbH, „wir rechnen schon 2009 mit deutlichem Zuwachs, denn unser stetes und sicheres Modell gehört sicher zu den Gewinnern der Bankenkrise; nach wie vor gilt: Wir sind davon überzeugt, dass unser System gerade in diesen Zeiten wichtiger und wertvoller denn je ist.“

Die Bürgschaftsbank Hessen sichert Kredite für mittelständische Unternehmen bis zu 80 Prozent gegenüber der Hausbank ab. Da gehört es zum Geschäftsmodell, bei einem Ausfall die Bürgschaft selbstverständlich auch einzulösen. Hier zeigt sich: Die Ausfallquote sinkt. 2008 wurden 46 Bürgschaften eingelöst (2007: 64), ein Rückgang um 28 Prozent!

Zulauf spürt die Bürgschaftsbank Hessen durch das hessische Sonderprogramm für Betriebsmittelbürgschaften. Hiermit können Unternehmen, die unverschuldet in Engpässe geraten, ihre Betriebsmittelkredite höher absichern lassen.

„Besonders freut uns, dass die Politik gehandelt hat. Als es nötig war, wurden schnell und unbürokratisch entsprechende Regelungen erlassen“, so Geschäftsführer Norbert Kadau, „dazu kommt die Ausweitung der De-minimis-Regelung, so dass wir uns jetzt endlich wieder bei Unternehmensbeteiligungen engagieren können“.

Bundeswirtschaftsminister Glos und EU-Wirtschaftskommissarin Kroes haben eine Forderung der Bürgschaftsbanken aufgegriffen und die derzeitige De-minimis-Grenze von 200.000 Euro auf 500.000 Euro erhöht. Damit können von der Bürgschaftsbank Hessen ab sofort wieder sinnvoll Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Hessen (MBG H) von bis zu einer Million Euro garantiert werden. Die De-minimis-Grenze legt auf EU-Ebene fest, wie viel Beihilfen Unternehmen in drei Steuerjahren bekommen dürfen. Da hierunter auch Bürgschaften der Bürgschaftsbanken fallen, mit denen Beteiligungen abgesichert werden, hatte sich die bisherige De-minimis-Grenze als Hemmschuh erwiesen.

Über die Bürgschaftsbank Hessen GmbH

Als aktive Selbsthilfeeinrichtung der Hessischen Wirtschaft fördert die Bürgschaftsbank Hessen GmbH (BB H) seit 1954 den wirtschaftlichen Erfolg kleiner und mittlerer Unternehmen sowie Freiberufler. Für Unternehmer, die ein überzeugendes Konzept vorlegen, stellt die Bürgschaftsbank Hessen Bürgschaften für Kredite oder Beteiligungen. Gesellschafter sind Kammern sowie Verbände aus Handel, Industrie und Handwerk, Kreditinstitute und eine Versicherung.

Weitere Informationen und Ansprechpartner:
http://www.bb-h.de
Zum Bürgschaftsblog:
http://www.buergschaft-ohne-bank.de

Pressekontakt

Guido Augustin
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