Existenzgründer müssen sich mit einer Vielzahl von Fragen rund um die Selbstständigkeit auseinandersetzen. Das Thema Steuern spielt dabei sicherlich neben den Themen Finanzierung und Vermarktung eine besondere Rolle.

Welche Steuern fallen bei welcher Rechtsform an? Ab wann ist man umsatzsteuerpflichtig? Welche Unterlagen werden vom Finanzamt benötigt. Mit diesen und ähnlichen Fragen müssen sich Existenzgründer und Selbstständige früher oder später auseinandersetzen. Hier ist es durchaus sinnvoll, sich vorher beraten zu lassen, denn die Fehler, die Existenzgründer bei der Steuer machen können, können schnell teuer werden und das noch junge Unternehmen in finanzielle Schieflage führen.

Anfallende Steuern bei der Rechtsform beachten

Den ersten Fehler den man im Zusammenhang mit Steuern machen kann, betrifft die gewählte Rechtsform. Wer als Existenzgründer sofort mit einer GmbH startet, sollte sich dessen bewusst sein, dass dann auf das Geschäftsführergehalt Lohnsteuer anfällt. Dies kann für das meist noch junge Unternehmen insbesondere dann unangenehm werden, wenn noch gar keine Gewinne angefallen sind.

Die Vorauszahlung für die Steuer ist zu niedrig

In der Regel dauert es je nach Finanzamt zwischen ein bis zwei Jahre, bis der erste Einkommensteuerbescheid vorliegt. Wurden bislang zu niedrige Einkommensteuervorauszahlungen geleistet, kann das Finanzamt Einkommensteuernachauszahlungen für die vergangenen zwei bis drei Jahre nachfordern. Das kann schnell zu Engpässen in der Liquidität des Unternehmens führen. Existenzgründer sollten daher – möglicherweise zusammen mit dem Steuerberater – darüber nachdenken, ob nicht eine freiwillige Anpassung nach oben sinnvoll sein könnte.

Fehlende Verträge haben Auswirkung auf die Steuern

In vielen jungen Unternehmen unterstützt die Familie den Gründer oft tatkräftig mit. Oft wird dabei ein entsprechender Arbeitsvertrag vergessen bzw. darauf verzichtet. Dadurch aber werden Steuern einfach verschenkt. Bei der Einkommenssteuer gibt es nämlich eine Menge persönlicher Freibeträge, die in so einem Fall einfach ungenutzt verfallen. Leiht die Familie dem Gründer Geld, sollte ein Darlehensvertrag abgeschlossen werden. Werden Räumlichkeiten von der Familie zur Verfügung gestellt, sollte auch ein Mietvertrag abgeschlossen werden.

Schlechtes Timing bei der Umsatzsteuer

Die dauerhafte Fristverlängerung bei der Umsatzsteuer ist auch für Existenzgründer durchaus sinnvoll. Allerdings bedeutet das auch, dass entsprechende Vorsteuererstattungen dann auch einen Monat später kommen.

Fehlerhafte Belege

Nicht ordnungsgemäß erstellte Belege kosten schnell viel Geld. Ist beispielsweise auf einer Rechnung die Mehrwertsteuer für Waren oder Dienstleistungen nicht ausgewiesen, wird das Finanzamt den Vorsteuerabzug nicht anerkennen.

Mangelhafte Buchführung

Eine mangelhafte oder fehlerhafte Buchführung können dazu führen, dass beispielsweise die Umsatzsteuer zu spät oder nur zu wenig gezahlt wird (z. B bei fehlerhafte Verbuchung von Belegen, Zeitverzögerungen bei der Durchführung, falsche Kontierung bei der Buchhaltung etc.). Darüber hinaus kann eine mangel- oder fehlerhafte Buchführung auch zu Nachprüfungen und ggf. hohen Nachforderungen durch das Finanzamt führen.