Pressemitteilung vom: 05.02.2013

Bürgschaftsbank Hessen erhöht Bürgschaftsobergrenze / Nun über zwei Millionen Finanzierung möglich / Bereits geförderte Unternehmen können aufstocken

Wiesbaden. Die Bürgschaftsbank Hessen kann ab sofort höhere Bürgschaften vergeben. In Absprache mit Bund und Land, den Rückbürgen des Hauses, wurde der Höchstbetrag von einer Million Euro auf 1,25 Millionen Euro erhöht.

Mit einer Bürgschaft können Unternehmen aus Hessen für ihre Finanzierungen fehlende Sicherheiten stellen, die von der Hausbank ja gefordert werden. Dabei besichert die Bürgschaftsbank nicht die volle Kreditsumme, sondern bis zu 60 Prozent für Betriebsmittelkredite und bis zu 80 Prozent für Investitionsfinanzierungen. Die Höchstgrenze für Bürgschaften von 1,25 Millionen Euro entspricht also einem Finanzierungsvolumen von annähernd 1,6 bzw. 2,1 Millionen Euro.

„Wir sind sehr froh, dass die maximale Bürgschaftssumme um 25 Prozent angehoben wurde“, sagt Michael Schwarz, Geschäftsführer der Bürgschaftsbank Hessen, „denn viele Mittelständler sind hier an Grenzen gestoßen, über die hinaus wir sie nicht begleiten konnten. Wir erwarten von der Ausweitung eine verstärkte Nachfrage nach unseren Bankbürgschaften und damit zusätzliches Wachstumspotenzial für die hessische Wirtschaft“.

Insbesondere für Bestandskunden sei die Erweiterung interessant, so Schwarz weiter, denn die Grenze gilt pro Unternehmen für die gesamte Laufzeit einer übernommenen Bürgschaft – und das können bis zu 23 Jahre sein. Nun hätten Mittelständler, die bereits über eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank verfügen, Gelegenheit, einen erneuten Antrag zu stellen.

Die Bürgschaftsobergrenze war zuletzt vor zehn Jahren von damals 750.000 Euro auf eine Million Euro angehoben worden. In der Finanz- und Wirtschaftskrise waren für einen befristeten Zeitraum zwei Millionen Euro möglich gewesen.

Über die Bürgschaftsbank Hessen GmbH
Als aktive Selbsthilfeeinrichtung der Hessischen Wirtschaft fördert die Bürgschaftsbank Hessen GmbH(BBH) seit nunmehr 60 Jahren den wirtschaftlichen Erfolg kleiner und mittlerer Unternehmen sowie Freiberufler. Für Unternehmer, die ein überzeugendes Konzept vorlegen, stellt die Bürgschaftsbank Hessen Bürgschaften für Kredite oder Beteiligungen. Gesellschafter sind Kammern sowie Verbände aus Handel, Industrie und Handwerk, Kreditinstitute und eine Versicherung.

 

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