Pressemitteilung vom: 05.01.2016

Die Bürgschaftsbank Hessen besichert ab 2016 auch Kredite für Landwirte, Winzer, Fischzüchter, Forstwirte und Gartenbauer. Bundesweit stehen in den nächsten drei Jahren 670 Millionen Euro für Investitionen zur Verfügung.

„Die Erwartungen an die Landwirtschaft sind extrem gestiegen“, berichtet der Präsident des Hessischen Bauernverbandes, Karsten Schmal, „unsere Bauern sollen konstant hohe Qualität zu konkurrenzfähigen Preisen liefern, müssen also Umweltschutz, Tierschutz und betriebswirtschaftliche Anforderungen unter einen Hut bringen. Dazu braucht es viel Technik und Betriebe in leistungsfähigen Größen. Es ist ein richtiges Signal für unsere Landwirte, dass sie nun auch Bürgschaften in Anspruch nehmen können, die bisher der gewerblichen Wirtschaft vorbehalten waren.“

Der Weg zur Agrar-Bürgschaft führt über die Hausbank. Die prüft das Vorhaben und fordert das Geld bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank sowie parallel dazu die Bürgschaft bei der Bürgschaftsbank Hessen an. Die Bürgschaftsbank besichert bis zu 60 Prozent des Investitionsvolumens. Dieses liegt für bestehende Unternehmen und Nachfolger bei maximal 1 Million Euro Kredit; für Existenzgründer bei höchstens 500.000 Euro.

„Wir haben schon seit Jahren Nachfragen aus landwirtschaftlichen Betrieben und aus dem Gartenbau“, freut sich Michael Schwarz, Geschäftsführer der Bürgschaftsbank Hessen, „daher wissen wir, dass diese Betriebe heute vor großen Herausforderungen stehen und freuen uns umso mehr, diesen Bedarf decken zu können.

Die Mittel für das Programm kommen aus dem EU-Programm COSME, das vom Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) der Europäischen Kommission gefördert wird. Mit einer Rückbürgschaft des Europäischen Investitionsfonds (EIF) können bis 2018 Bürgschaften über insgesamt 400 Millionen Euro vergeben werden. Damit wird ein Kreditvolumen von rund 670 Millionen Euro ermöglicht.

Entwickelt haben das Programm der Verband Deutscher Bürgschaftsbanken (VDB), die Landwirtschaftliche Rentenbank und der Deutsche Bauernverband. Die Agrar-Bürgschaft gibt es für Existenzgründer und bestehende kleine und mittelständische Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme unter 43 Millionen Euro aus Landwirtschaft, Fischzucht- und Forstwirtschaft sowie nicht gewerblichem Gartenbau.

Gefördert werden Nachfolgen und Übernahmen, Existenzgründungen, der Erwerb von Flächen und Gesellschaftsanteilen, Aus- und Umbauten, Modernisierungs- und Rationalisierungsmaßnahmen, Anlauf- und Markteinführungskosten für neue Geschäftsfelder, Kooperationen, Marketingmaßnahmen und Qualifizierungen.

Details zu dem Programm und Online-Antrag hier:
www.agrar-buergschaft.de

Über die Bürgschaftsbank Hessen GmbH
Als aktive Selbsthilfeeinrichtung der Hessischen Wirtschaft fördert die Bürgschaftsbank Hessen GmbH (BB-H) seit über 60 Jahren den wirtschaftlichen Erfolg kleiner und mittlerer Unternehmen sowie Freiberufler. Für Unternehmer, die ein überzeugendes Konzept vorlegen, stellt die Bürgschaftsbank Hessen Bürgschaften für Kredite oder Beteiligungen. Gesellschafter sind Kammern sowie Verbände aus Handel, Industrie und Handwerk, Kreditinstitute und eine Versicherung.

 

Weitere Informationen und Ansprechpartner:

www.bb-h.de

 

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